Dein Online-Praktikum: Das Urteil (Richter/in)

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Die Hauptverhandlung ist geschlossen. Alle Beweise wurden geprüft und alle Seiten gehört. Die Richterin hat sich zunächst zurückgezogen, um die Beweise und Aussagen aus der Verhandlung nochmal durchzugehen und zu prüfen. Jetzt kehren alle in den Saal zurück, um das Urteil zu hören.
Es war eine komplexe Verhandlung. Der Diebstahl ist klar, aber die Tatsache mit dem Messer ist entscheidend. War die Tat ein "Diebstahl mit Waffen" nach § 244 StGB, was eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bedeuten könnte, oder nicht? Auch das Geständnis, die Reue und die Tatsache, dass Max S. nicht vorbestraft ist, müssen berücksichtigt werden.
Bevor das Urteil gefällt werden kann, bist du an der Reihe.
Interaktive Aufgabe: Die Urteilsfindung
Bevor das Urteil verkündet wird stellt sich die Frage, wie du entscheiden würdest. Deine Aufgabe ist es nun, auf Basis der Beweise aus der Akte und den Aussagen aus der Verhandlung eine Entscheidung zu treffen und diese zu begründen.
Schlüpfe ein letztes Mal in die Rolle der Richterin. Triff eine Entscheidung: Ist Max S. schuldig oder unschuldig und kann ihm eine Straftat nach § 244 StGB nachgewiesen werden?
Hinweis: Der § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB sieht eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten und maximal 10 Jahren vor. Entscheidend ist bei Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr eine günstige Sozialprognose. Dafür ist wesentlich, ob Max bereits zuvor strafrechtlich in Erscheinung getreten ist.
Deine Entscheidung bzgl. der Schuldfrage:
Der Angeklagte wird also wegen Diebstahls nach § 242 StGB verurteilt. Richterin Alexa verkündet das Urteil in folgendem Video:
Urteilsverkündung durch Alexa
Formate: video/movingimage
Der Angeklagte wird wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 € verurteilt. Das Urteil sieht so aus:
Amtsgericht Tiergarten – Urteil vom 20.08.2025
Az.: 123 Ds 456/25
Im Namen des Volkes Urteil:
In der Strafsache gegen
Max S., geb. am 15.03.2002, wohnhaft in Berlin,
ledig, deutscher Staatsangehöriger
hat das Amtsgericht Tiergarten, in der Sitzung vom 20.08.2025, an der teilgenommen haben:
- Richterin am Amtsgericht Alexa als Strafrichterin,
- Staatsanwalt Michael als Vertreter der Staatsanwaltschaft,
für Recht erkannt:
Der Angeklagte wird wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 € verurteilt.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Interaktive Aufgabe: Urteilsbegründung
Ein Diebstahl mit Waffen liegt also nicht vor, da der Vorsatz zur Nutzung des Messers nicht erkennbar war. Zugunsten des Angeklagten wurden sein Geständnis, seine Reue und seine positiven sozialen Umstände (nicht vorbestraft) gewertet. All diese Aspekte dienen dazu, das Urteil zu begründen. Die Richterin muss dazu eine Urteilsbegründung schreiben:
Urteilsbegründung:
Der Angeklagte hat sich des Diebstahls gemäß § 242 StGB schuldig gemacht. Er hat die Kopfhörer im Wert von 600 € mitgenommen, ohne sie zu bezahlen, was durch Zeugen, Videoaufnahmen und seine eigene Einlassung bestätigt wurde.
Ein Diebstahl mit Waffen gemäß § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB liegt nicht vor, da der Angeklagte das Messer nachweislich nicht zum Zweck der Tat mit sich führte und kein Vorsatz hinsichtlich der Waffe erkennbar war. Es handelt sich um einen minderschweren Fall.
Zugunsten des Angeklagten wurde berücksichtigt:
- [Gründe für ein mildes Urteil]
Die Höhe der Tagessätze wurde unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten, einem Studenten, gem. § 40 Abs. 2 StGB auf 15,00 € festgesetzt.
Berlin, den 20.08.2025
Richterin am Amtsgericht
Jetzt bist du dran. Begründe das Urteil. Was sind Argumente für eine milde Strafe? Vervollständige die Urteilsbegründung durch das Ausfüllen der folgenden Liste. Es sind mehrere Antworten möglich.
Vervollständigung der Urteilsbegründung:
Richterin Alexa begründet das Urteil in folgendem Video:
Urteilsbegründung durch Alexa
Formate: video/movingimage
Ausblick: So geht es weiter …
Die Richterin hat Max S. verurteilt. Er ist schuldig wegen Diebstahls nach § 242 StGB. Er wurde von dem schweren Vorwurf wegen Diebstahls mit Waffen (§ 244 StGB) freigesprochen. Das Gericht glaubte ihm, dass er das Messer nicht für die Tat benutzen wollte. Eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 € (insgesamt 900 €) wurde verhängt. Mildernde Umstände wie sein Geständnis und, dass er nicht vorbestraft ist, wurden berücksichtigt.
Das Urteil ist rechtskräftig. Der Fall wird nun an die Staatsanwaltschaft übergeben, um das Urteil zu vollstrecken (die Geldstrafe einzutreiben). Zuständig ist dafür ein Rechtspfleger. Du gelangst über einen Klick des Buttons "Zur Vollstreckung des Urteils" zum nächsten Schritt.
